Unsere Satzungen
Die Stadt regelt die innere Organisation der Anstalt durch eine Satzung. Die Satzung muss Bestimmungen über den Namen, den Sitz, die Aufgaben der Anstalt, die Organe der Anstalt und deren Befugnisse, die Höhe des Stammkapitals, die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten. Eine Satzung unterliegt immer einem Änderungsprozess. Die Anpassung erfolgt durch einen Beschluss der Ratsversammlung Flensburg. Die Satzungen des TBZ wiederum werden vom TBZ Verwaltungsrat beschlossen.
Alle Satzungen, die für das TBZ gelten
TBZ-Satzung
TBZ-Satzung
Geschäftsordnung für den TBZ-Verwaltungsrat
Geschäftsordnung für den TBZ-Verwaltungsrat
Geschäftsordnung für den TBZ-Verwaltungsrat (2. Änderungsfassung, 06.12.2018)
Abwassersatzungen
Abwassersatzungen
Abwassersatzung (gültig ab 01.01.2022)
Abwassergebührensatzung (7. Nachtragssatzung, gültig ab 01.01.2024)
Abwassergebührensatzung (6. Nachtragssatzung, gültig bis 31.12.2023)
Abfallwirtschaftssatzungen
Abfallwirtschaftssatzungen
Abfallwirtschaftssatzung (gültig ab 01.01.2024)
Abfallwirtschaftsgebührensatzung (9. Nachtragssatzung, gültig ab 01.01.2024)
Abfallwirtschaftsgebührensatzung (8. Nachtragssatzung, gültig bis 31.12.2023)
Straßenreinigungssatzungen
Straßenreinigungssatzungen
Straßenreinigungssatzung (gültig ab 01.01.2023)
Straßenreinigungsgebührensatzung (3. Nachtragssatzung ,gültig ab 01.01.2024)
Straßenreinigungsgebührensatzung (2. Nachtragssatzung, gültig bis 31.12.2023)
Beitragssatzungen
Beitragssatzungen
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Flensburg