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Aktenordner mit der Beschriftung Satzung

Unsere Satzungen

Die Stadt regelt die innere Organisation der Anstalt durch eine Satzung. Die Satzung muss Bestimmungen über den Namen, den Sitz, die Aufgaben der Anstalt, die Organe der Anstalt und deren Befugnisse, die Höhe des Stammkapitals, die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten. Eine Satzung unterliegt immer einem Änderungsprozess. Die Anpassung erfolgt durch einen Beschluss der Ratsversammlung Flensburg. Die Satzungen des TBZ wiederum werden vom TBZ Verwaltungsrat beschlossen. 

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