Richtige Rückgabe ganz einfach

Neue Rückgaberegeln für Elektroaltgeräte und Batterien Ab Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Vorgaben zur Rücknahme und Kennzeichnung von Sammel- und Rückgabestellen für Elektroaltgeräte (Novelle des ElektroG). Außerdem wird die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Deutschland durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ergänzt. Das wichtigstes zuerst: Die kostenfreie Rückgabe von Elektroaltgeräten und Batterien wird für Verbraucherinnen und Verbraucher noch einfacher.

Denn seit diesem Jahr gilt die einheitliche Kennzeichnung von Sammel- und Rückgabestellen für Batterien und Elektrogeräte in Deutschland. Überall wo Sie die einheitlichen Logos für Batterie- und Elektrogeräte-Rücknahmestellen sehen (siehe Kopfbild) können Sie Batterien und/oder Elektroschrott kostenfrei zurückgeben. Wie immer auch bei unseren Recyclinghöfen oder bei Elektrogroßgeräten über die Sperrmüllabfuhr. Ziel ist es die Sammelstellen klar zu kennzeichnen, die Rückgabe zu vereinfachen und dadurch die Sammelmengen zu steigern.

In Deutschland kommen jährlich ca. 1,8 Millionen Tonnen E-Schrott zusammen. Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recyclingprozesse wiederverwendet werden können. Außerdem bestehen sie oft aus gefährlichen und umweltschädlichen Stoffen wie Quecksilber, Blei oder Cadmium. Deshalb ist es wichtig, Elektroaltgeräte und Batterien richtig zu entsorgen.

Was ist noch neu?

  • Aufgrund der hohen Brandgefahr durch Akkus dürfen Elektrogeräte der Sammelgruppen 2,3 und 5 (Bildschirmgeräte, Lampen, Kleingeräte) ab Januar 2026 nur noch direkt vom Recyclinghof-Personal im Container einsortiert werden. Auf unseren Recyclinghöfen bitten wir Sie, die entsprechenden Elektrogeräte auf den Tischen vor dem E-Schrott Container abzustellen.
  • Seit diesem Jahr dürfen Sie auf unseren Recyclinghöfen auch Altbatterien von E-Fahrrädern und E-Rollern aus privaten Haushalten abgeben.
  • Erweiterte Rückgaberechte: Verbraucherinnen und Verbraucher können kleinere Altgeräte im Handel auch ohne Neukauf zurückgeben.
  • Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten müssen beim Händler kostenlos zurückgenommen werden.

Was bleibt?

  • Geräte mit untrennbarem Akku, wie elektrische Zahnbürsten etc. geben Sie bitte vorne beim Personal ab, diese kommen in spezielle Gitterboxen.
  • Kühlgeräte, Wärmeübertrager, Großgeräte und PV-Module dürfen Sie weiterhin selbst in die Container räumen.

Wichtiger Hinweis

E-Zigaretten gehören nicht in den Restabfall und auch nicht auf die Straße. Sie sind, aufgrund der meist festverbauten Akkus, Elektroschrott und müssen bei einer vorgesehenen Sammelstelle abgegeben werden. Händler müssen die Altgeräte seit 2026 auch zurücknehmen unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Dies ist alles kostenfrei.

Weitere Infos zu Elektroschrott finden Sie hier oder auf der Website e-schrott-entsorgen.org 

Mehrere bunte Einweg-E-Zigaretten vor einem durchgestrichenen Mülleimer-Symbol