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Alte Haushaltsgeräte auf einem Recyclinghof gestapelt

Kaputt, aber trotzdem von wert!

Mit wenigen Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom nutzen – sei es aus der Steckdose, einer Batterie oder auf anderem Wege – unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Elektroschrott enthält wertvolle Ressourcen, die wiederverwendet werden können. Viele elektronische Geräte, die aussortiert oder nicht mehr funktionsfähig sind, wie Smartphones oder Waschmaschinen, enthalten Massenmetalle (wie Kupfer und Eisen), Keramik, Glas, kritische Metalle und immer mehr Kunststoffe. Durchschnittlich können bis zu 80 Prozent der Gerätemassen recycelt und etwa zehn Prozent thermisch verwertet werden.

Die Entsorgung von Elektrogroßgeräten aus privaten Haushalten erfolgt im Rahmen der Sperrmüllabfuhr  oder kann an den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Dies gilt z.B. für:

  • Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler
  • Staubsauger (ohne Staubbeutel)
  • Gefrier- und Kühlgeräte
  • Herde, Mikrowellengeräte
  • Computer- und Stereoanlagen
  • Fernseh- und Radiogeräte
  • Toaster
  • Bügeleisen
  • Haartrockner
  • Rasierapparate
  • Kaffeemaschinen
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (Annahme nur auf dem Recyclinghof Schleswiger Straße)

Wichtiger Hinweis:

Elektroaltgeräte dürfen aufgrund der Brandgefahr und zum Schutz der Umwelt auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät weist darauf hin. Batterien und Akkus müssen vor der Entsorgung aus Elektrokleingeräten entfernt und separat entsorgt werden. Geräte mit fest eingebauten Akkus (z. B. elektrische Zahnbürsten) sollten direkt beim Personal des Recyclinghofs abgegeben werden.

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