Grundstücksentwässerung
Dem TBZ wurde von der Stadt Flensburg die Pflicht zur Beseitigung des Abwassers im gesamten Stadtgebiet übertragen (die sogenannte Abwasserbeseitigungspflicht).
Die Abwasserbeseitigung selbst fängt bereits schon auf dem Grundstück an. Denn sobald Regenwasser auf das Dach oder den Hof fällt bzw. Trinkwasser im Waschbecken oder Dusche landet, wird es zu Abwasser.
Damit das Abwasser dann abgeführt werden kann, benötigen Grundstücke eine Grundstücksentwässerungsanlage. Diese besteht in der Regel aus Rinnen, Rohren, Schächten und weiteren Bauteilen. Die Entwässerungsanlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen gehören zum Grundstück und damit dem Grundstückseigentümer.
An der Grundstücksgrenze wird das Abwasser aus der privaten Entwässerung an die öffentliche Entwässerung dem so genannten Anschlusskanal übergeben. Ab hier wird das TBZ zuständig für den weiteren Transport.
Damit das TBZ das Abwasser übernimmt und übernehmen kann, muss die Grundstücksentwässerungsanlage bestimmte Regeln einhalten. Diese wurden u.a. in der Abwassersatzung festgelegt.
Beratung
Bei Fragen zur Grundstücksabwasseranlage können wir Sie gerne unterstützen. Dazu können Sie sich an die Abteilung 3.3 Grundstücksentwässerung wenden (siehe Kasten rechts). Persönlicher Termin nur nach Vereinbarung.
Auskünfte über das öffentliche Kanalnetz erhalten Sie hier.
Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in der Abwasserbeseitigung und Grundstücksentwässerung.
Antrag / Genehmigung
Damit das TBZ für eine geordnete Abwasserbeseitigung sorgen kann, gehört zu den o. g. Regeln u. a. der § 11 Absatz 3 der Abwassersatzung:
„Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen darf erst nach schriftlicher Zustimmung des TBZ begonnen werden."
Um mit Ihrem Bauvorhaben beginnen zu können, müssen Sie einen Entwässerungsantrag bei uns stellen und die darauf folgende schriftliche Zustimmung abwarten.
Damit wir den Antrag schnell und ohne große Verzögerungen bearbeiten und zustimmen können, benötigen wir mindestens folgenden Umfang in 2-facher Ausfertigung.
Mindesumfang Entwässerungantrag:(hier am Beispiel eines Wohnhauses mit bis zu 2 WE).
- Ausgefülltes Antragsformular
- Entwässerungslageplan 1: 500 mit Entwässerung
- Entwässerung aller befestigten Oberflächen (z.B. Gebäude, Zufahrten, Wege und Stellplätze) angeben / darstellen
- Darstellung bis an den öffentlichen Anschlusskanal
- Getrennte Darstellung (Erläuterung siehe unten)
- Grundrisse 1:100 mit Entwässerung
- Darstellung der Entwässerungsgegenstände (Toilette, Waschbecken, Geschirrspüler etc.) gelb hinterlegt
- Entlüftung und Fallstränge berücksichtigen
- Getrennte Darstellung (Erläuterung siehe unten)
- Unterschriften Bauherr und Planverfasser (bzw. Vollmacht) auf allen Unterlagen
Getrennte Darstellung
- Regenwasser neu (Linie erkennbar blau gestrichelt)
- Schmutzwasser neu (Linie erkennbar rot durchgezogen)
- Regenwasser vorhanden (deutlich unterscheidbar)
- Schmutzwasser vorhanden (deutlich unterscheidbar)
Wird Ihr Bauvorhaben umfänglicher als das o. g. Beispiel oder soll / kann z. B. das Regenwasser versickert werden, dann kommen Sie gerne vor der Einreichung des Antrages auf uns zu und wir ermitteln gemeinsam den Umfang.
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie in dem Vortrag Grundstücksentwässerung rechts im Kasten unter Dokumente.
Überprüfung
Zur Sicherstellung der geordneten Abwasserbeseitigung gehört die Überprüfung der Grundstücksentwässerungslagen ebenfalls zu den Aufgaben des TBZ.
Diese Kontrollen können während der Ausführung oder nach der Fertigstellung Ihrer Entwässerungsanlage sowie bei bestehenden Anlagen erfolgen.
Leider kommt es immer mal wieder vor, dass die oben genannten Regeln nicht eingehalten werden. Dies führt regelmäßig zu Problemen in unserem öffentlichen Kanalnetz oder der Abwasserbeseitigung.
Wenn diese Probleme auf Grund einer mangelhaften Grundstücksabwasseranlage verursacht werden, stellen wir mit Ihnen zusammen den genauen Mangel fest und bitten Sie dann anschließend darum den Mangel abzustellen. Wenn Sie möchten, stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Verfügung.
Wir sind gemeinsam mit Ihnen an einer ordnungsgemäßen Ableitung des Abwassers interessiert.