Bauabfall
Die Entsorgung von Bauabfall erfolgt kostenpflichtig über gewerbliche Entsorger (Containerdienst / Selbstanlieferung).
Die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch oder Sie rufen uns an.
Mineralischer Bauschutt in zwei Sortierungen sowie kleinere Mengen behandelter und unbehandelter Bauhölzer werden auch von den Recyclinghöfen kostenpflichtig angenommen.
Kostenpflichtige Annahme in Kleinmengen auf den Recyclinghöfen
Bauschutt verwertbar
- Beton
- Mörtel
- Verblendsteine
- Kalksandsteine
Bauschutt nicht verwertbar
- Fliesen
- Gasbeton
- Gipskarton
- Sanitärkeramik
Altholz (A1-A3) lt. Altholzverordnung
- Dielen
- Bretter
- Spanplatten
- Innentüren und Zargen aus dem Innenausbau
- Parkett
Altholz (A4) lt. Altholzverordnung z.B.
- Zäune
- Pergolen
- Außentüren und -fenster (ohne Glasscheiben) Keine Brandschutztüren
- Laminat
Entsorgung über gewerbliche Entsorgungsbetriebe
Altholz (A4) z.B.
- Bahnschwellen
- Dachsparren
Flachglas z.B.
- Fenster
Asbestzementabfälle z.B.
- Eternit
Teer, Bitumen z.B.
- Dachpappe
Dämmmaterial z.B.
- Styropor
- Stein- und Glaswolle