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12.01.2018

Die häufigsten Fragen zur Gelben Tonne

Seit Anfang des Jahres ist das Technische Betriebszentrum Flensburg (TBZ) für die Leerung der Gelben Tonne im Stadtgebiet zuständig. Durch diese Umstellung sind bei den Flensburgerinnen und Flensburgern einige Fragen entstanden.

Wann wird die Gelbe Tonne abgeholt?

Die Gelbe Tonne wird in die bestehende bezirkliche Abfuhr des TBZ integriert. Pro Bezirk gibt es somit nur noch einen Wochentag, an dem alle Abfallbehälter geleert werden. Restmüll, Papier, Bioabfall und die Gelbe Tonne werden ab sofort immer am gleichen Tag geleert, auch bei Verschiebungen durch Feiertage.Durch die Umstellung der Abfuhrtage für die Gelbe Tonne können einmalig längere Zeiträume zwischen den Leerungen entstehen. Dies gilt nur für die ersten beiden Wochen des Jahres, ab da wird die Gelbe Tonne regulär 14-täglich (bzw. wöchentlich) geleert.

Muss für die Leerung der Gelben Tonne bezahlt werden?

Nein, die Leerung der Gelben Tonne bleibt kostenlos. Dies gilt allerdings nur für die Straßenrandholung, also wenn die Tonne selbst von den Bürgerinnen und Bürgern am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt und auch wieder zurückgestellt wird. Die Holung vom Standplatz am Haus muss kostenpflichtig beauftragt werden.

Holt das TBZ die Gelbe Tonne vom Standplatz am Haus ab?

Nur, wenn der kostenpflichtige Hol- und Bringservice beim TBZ beauftragt wurde. An-ders als bei den anderen drei Abfallbehältern, wird für die Gelbe Tonne ohne Buchung des Hol- und Bringservice lediglich die Straßenrandholung durchgeführt. Gelbe Tonnen, die am Abfuhrtag nicht an der Straße stehen und für die beim TBZ kein Hol- und Bringservice beauftragt wurde, werden nicht geleert. Die Preise und alle Informationen zum Hol- und Bringservice » sind auf der Homepage des TBZ aufgeführt oder können im Kundenzentrum des TBZ unter 85-1000 erfragt werden.

Wieso holt das TBZ drei Behälter vom Standplatz am Haus, aber die Gelbe Tonne nicht?

Die Gelbe Tonne wird, anders als die Behälter für Rest-, Papier- und Bioabfall, über die sogenannten Dualen Systeme organisiert. Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, müssen einen Betrag für die Entsorgung dieser Verpackungen an die Dualen Systeme entrichten. Die Dualen Systeme beauftragen und bezahlen dann loka-le Entsorger mit der Leerung der Gelben Tonne, in diesem Fall das TBZ. Die Bezahlung gilt lediglich für die Holung der Gelben Tonne vom Straßenrand. Das Rausstellen der Behälter vom Standplatz am Haus verursacht Kosten, für die das TBZ von den Dualen Systemen nicht bezahlt wird. Daher kann das TBZ den Hol- und Bringservice nur kostenpflichtig anbieten.

 

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