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Grundstücksentwässerung

Dem TBZ wurde von der Stadt Flensburg die Pflicht zur Beseitigung des Abwassers im gesamten Stadtgebiet übertragen (die sogenannte Abwasserbeseitigungspflicht).

Die Abwasserbeseitigung selbst fängt bereits schon auf dem Grundstück an. Denn sobald Regenwasser auf das Dach oder den Hof fällt bzw. Trinkwasser im Waschbecken oder Dusche landet, wird es zu Abwasser.

Damit das Abwasser dann abgeführt werden kann, benötigen Grundstücke eine Grundstücksentwässerungsanlage. Diese besteht in der Regel aus Rinnen, Rohren, Schächten und weiteren Bauteilen. Die Entwässerungsanlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen gehören zum Grundstück und damit dem Grundstückseigentümer.

An der Grundstücksgrenze wird das Abwasser aus der privaten Entwässerung an die öffentliche Entwässerung dem so genannten Anschlusskanal übergeben. Ab hier wird das TBZ zuständig für den weiteren Transport.

Damit das TBZ das Abwasser übernimmt und übernehmen kann, muss die Grundstücksentwässerungsanlage bestimmte Regeln einhalten. Diese wurden u.a. in der Abwassersatzung festgelegt.


Beratung

Bei Fragen zur Grundstücksabwasseranlage können wir Sie gerne unterstützen. Dazu können Sie sich an die Abteilung 3.3 Grundstücksentwässerung wenden (siehe Kasten rechts). Persönlicher Termin nur nach Vereinbarung.

Auskünfte über das öffentliche Kanalnetz erhalten Sie hier.

Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in der Abwasserbeseitigung und Grundstücksentwässerung.

 

Antrag / Genehmigung

Damit das TBZ für eine geordnete Abwasserbeseitigung sorgen kann, gehört zu den o. g. Regeln u. a. der § 11 der Abwassersatzung:
„Der Bau oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf der schriftlichen Zustimmung des TBZ.“
Um mit Ihrem Bauvorhaben beginnen zu können, müssen Sie einen Entwässerungsantrag bei uns stellen und die schriftliche Zustimmung der Abteilung Grundstücksentwässerung des TBZ abwarten.
Damit wir den Antrag schnell und ohne große Verzögerungen bearbeiten und zustimmen können, benötigen wir mindestens die unten aufgeführten Unterlagen. Sie können den Antrag bevorzugt mit unserem Onlineformular stellen und dabei auch Unterlagen hochladen, oder uns den Antrag und alle Unterlagen in Papierform zukommen lassen. Auch bei Einreichung in Papierform bearbeiten wir Ihren Antrag digital und Sie erhalten die Genehmigung als E-mail Anhang. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Genehmigung auch in Papierform zu.
Mindestumfang Entwässerungsantrag:
  • Ausgefülltes Antragsformular (Onlineformular) mit Unterschriften des Bauherrn und des Planverfassers, Vollmacht bzw. Datenschutzerklärung
  • Kurze Baubeschreibung und Erläuterung des Entwässerungskonzeptes
  • Entwässerungslageplan und Bemessungen
    • Entwässerung aller befestigten Oberflächen (z.B. Gebäude, Zufahrten, Wege und Stellplätze) angeben / darstellen
    • Darstellung bis an den öffentlichen Anschlusskanal inkl. Rückhalteeinrichtungen (gesondert eine Bemessung des Regenrückhalteraumes)
    • Getrennte Darstellung (Erläuterung siehe unten)
    • Bei Versickerungsanlagen: Schnittzeichnung durch die Versickerungsanlage mit Eintragung der Schichtenprofile, Höhenangaben und Zulauf sowie bei Mulden mit Böschungswinkel (Bemessung nach DWA-A 138, Nachweis nach DWA-M 153, ggf. Bemessung von Vorbehandlungsanlagen, Bodengutachten mit Lageplan der Bohrprofile usw.)
  • Grundrisse mit Entwässerung, Schnitt mit Strangschema
    • Darstellung der Entwässerungsgegenstände (Toilette, Waschbecken, Geschirrspüler etc.) gelb hinterlegt
    • Entlüftung und Fallstränge berücksichtigen
    • Getrennte Darstellung (Erläuterung siehe unten)
Getrennte Darstellung
  • Regenwasser neu (Linie erkennbar blau gestrichelt)
  • Schmutzwasser neu (Linie erkennbar rot durchgezogen)
  • Regenwasser vorhanden (deutlich unterscheidbar)
  • Schmutzwasser vorhanden (deutlich unterscheidbar)
Wird Ihr Bauvorhaben umfänglicher oder Sie sind nicht sicher, welche Entwässerungsmethode sinnvoll wäre, dann kommen Sie gerne vor der Einreichung des Antrages auf uns zu. Wir beraten Sie gerne und ermitteln gemeinsam den Umfang der einzureichenden Unterlagen.
Grundsätzlich muss für jedes Bauvorhaben geprüft werden, ob die Versickerung des Niederschlagwassers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist im Regelfall eine Rückhaltung zu planen, um die zur Zeit gültige Einleitbeschränkung einzuhalten.
Das online Antragsformular finden Sie als link unten in der orangenen Infobox.

Überprüfung

Zur Sicherstellung der geordneten Abwasserbeseitigung gehört die Überprüfung der Grundstücksentwässerungslagen ebenfalls zu den Aufgaben des TBZ.

Diese Kontrollen können während der Ausführung oder nach der Fertigstellung Ihrer Entwässerungsanlage sowie bei bestehenden Anlagen erfolgen.

Leider kommt es immer mal wieder vor, dass die oben genannten Regeln nicht eingehalten werden. Dies führt regelmäßig zu Problemen in unserem öffentlichen Kanalnetz oder der Abwasserbeseitigung.

Wenn diese Probleme auf Grund einer mangelhaften Grundstücksabwasseranlage verursacht werden, stellen wir mit Ihnen zusammen den genauen Mangel fest und bitten Sie dann anschließend darum den Mangel abzustellen. Wenn Sie möchten, stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Verfügung.

Wir sind gemeinsam mit Ihnen an einer ordnungsgemäßen Ableitung des Abwassers interessiert.