Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Kompostierung

Die Kompostierung kann eine sinnvolle Wiederverwertung von Bioabfällen darstellen. Da bei der Kompsotierung die anfallende Wärme allerdings nicht genutzt werden kann, empfiehlt das TBZ für Küchenabfälle die Biotonne zu nutzen. In den modernen Vergärungsanlagen kann im Umsetzungsprozess Wärme und Energie gewonnen werden. Mit der Saisontonne für Bioabfälle kann auch nur für die Gartensaison ein größerer Biobehälter genutzt werden (Mindestaufstelldauer 3 Monate).

Schwierige organische Abfälle, wie Fleisch oder Essensreste, vergammelte Lebensmittel oder Unkraut möchte man möglicherweise nicht im eigenen Komposthaufen haben. Dafür eignet sich bestens die Biotonne und kann wunderbar mit dem eigenen Komposter kombiniert werden.


Befreiung von der Biotonne

Sollten Sie sich verpflichten, sämtliche organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren und zu verwerten, kann eine Befreiung vom Anschluszwang der Biotonne beantrag t werden. Sie bestätigen damit, dass keine Bioabfälle über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Das Umweltbundesamt sieht pro im Haushalt lebender Person eine Mindestgröße von 50 Quadratmetern Kompost aufnehmenden Boden vor (Nutz- oder Hausgarten). Eine geringere Fläche kann zu einer Überversorgung des Bodens führen.

Das TBZ behält sich vor, die Kompostierung auf dem Grundstück zu überprüfen und zu kontrollieren.


Alles Wichtige zum Thema Eigenkompostierung entnehmen Sie bitte den folgenden FAQs:


Wieviel kostet ein Biobehälter und welche Volumen gibt es?

Den Bioabfallbehälter des TBZ können Sie in drei verschiedenen Größen bestellen. Die Abfuhr erfolgt 14täglich.

-       Abfallbehälter mit 80 Liter (monatliche Gebühr 3,00 €)

-       Abfallbehälter mit 120 Liter (monatliche Gebühr 4,50 €)

-       Abfallbehälter mit 240 Liter (monatliche Gebühr 9,00 €)

Zusätzlich bietet das TBZ für die Biobehälter einen Filterdeckel an, der die Entstehung von schlechten Gerüchen verhindert und Ungeziefer abhält. (siehe Frage „Was tue ich, wenn die Biotonne unangenehm riecht?“)

Was gehört auf dem Kompost bzw. in die Biotonne?

In die Biotonne gehören alle organischen Abfälle, also sämtliche Lebensmittelreste oder Gartenabfälle. Dies umfasst auch gekochtes oder rohes Fleisch und Fisch. Lediglich Stämme oder sehr dicke Äste dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.

Alle Abfälle, die in die Biotonne gehören, müssen bei einer Befreiung auf dem eigenen Grundstück selber kompostiert und verwertet werden. Organische Abfälle dürfen nicht in die Restabfalltonne geschmissen werden.

Küchenabfälle:

  • Eierschalen, Brotreste
  • Gekochte und rohe Speisereste
  • Gemüse- und Obstreste
  • Kaffeesatz mit Filtertüten
  • Knochen und Gräten
  • Tee und Teebeutel
  • Verdorbene Lebensmittel

Gartenabfälle:

  • Gras-, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt
  • Laub
  • Moos und Wildkräuter
  • Verwelkte Schnitt- und Topfpflanzen

Sonstiges:

  • Kleintierstreu aus Altpapier oder Sägespänen

Wie beantrage ich eine Biotonne?

Ein Biobehälter kann vom Eigentümer durch eine formlose Mail an info@tbz-flensburg.de oder telefonisch unter 0461 – 85 1000 angemeldet werden.

Warum ist die Biotonne besser als die Kompostierung?

Der Bioabfall von Privathaushalten ist sehr wertvoll, da dieser viel Energie enthält, die in modernen Vergärungsanlagen genutzt werden kann. Bei der Umsetzung zu Kompost entstehen Wärme und Faulgase. Beide können für die Stromerzeugung genutzt werden und leisten damit einen Beitrag zur Energiewende. Bei der Kompostierung auf dem eigenen Grundstück geht diese Energie verloren.

Wofür benötige ich einen Biobehälter?

Neben den oben genannten Vorteilen der Vergärung gibt es auch bestimmte Abfälle, die man nicht unbedingt im Kompost haben möchte. Hierzu zählen unter anderem Speisereste, die Tiere anlocken können, vergammelte Lebensmittel oder Unkraut aus dem Garten. Alle diese Abfälle, können ohne Probleme in der Biotonne entsorgt werden. Der Biobehälter und der Kompostierer im Garten schließen sich daher gar nicht aus, sondern können sich wunderbar ergänzen.

Was tue ich wenn die Biotonne unangenehm riecht?

Gerade im Sommer kommt es in der Biotonne gelegentlich zu unangenehmen Gerüchen und Madenbefall. Dagegen hilft seit dem 01.01.2022 der neue Bio-Filterdeckel des TBZ.

  • Im Deckel ist Filtermaterial auf der Basis von Kokosfasern verbaut, das mit Mikroorganismen versetzt ist, die Gerüche aufnehmen, umsetzen und geruchsneutral an die Umgebung abgeben.
  • Die umlaufende Gummidichtung sorgt für einen dichten Abschluss und verhindert zusätzlich das Eindringen von Maden und Fliegen.

Den Bio-Filterdeckel können Sie in zwei Versionen beim TBZ bestellen.

Für eine Gebühr von 1,80 Euro pro Monat erhalten Sie einen neuen Bio-Behälter mit Filterdeckel und das TBZ tauscht alle zwei Jahre Ihren Behälter mitsamt Deckel.

Für eine Gebühr von 1,10 Euro pro Monat erhalten Sie ebenfalls einen neuen Bio-Behälter mit Deckel. Alle zwei Jahre werden Ihnen Filtermaterialien für den Deckel zugeschickt, die Sie selber austauschen müssen.

Darf ich den Bioabfall in Tüten entsorgen?

Der Bioabfall darf ausschließlich in Papiertüten entsorgt werden. Plastiktüten sind nicht erlaubt. Die handelsüblichen „Bioplastikbeutel“ dürfen ebenfalls nicht benutzt werden, da diese sich in Kompostieranlagen nur sehr langsam zersetzen. Sollte der Bioabfall stark mit Störstoffen versetzt sein, wird der Behälter vom TBZ nicht geleert.

Ich brauche nicht das ganze Jahr über eine gleich große Biotonne. Was tun?

Es gibt die Möglichkeit beim TBZ Saisonbehälter zu bestellen. Beispielsweise im Sommer eine 240 L und im Winter eine 80 L. Die Sommer-/Gartensaison geht vom 01. April bis 30. November. Die Wintersaison geht von 01. Dezember bis 31. März.

Kann ich mir eine Biotonne mit den Nachbarn teilen?

Das Teilen eines Biobehälters ist möglich. Die Beantragung muss vom Eigentümer schriftlich erfolgen. Dazu gibt es ein Formular auf der TBZ Homepage. Das Formular ist unter www.tbz-flensburg.de/ -> Formulare & Flyer -> Abfallwirtschaft -> Bestellformular für gemeinsam genutzte Abfallbehälter (Behälterteilung) PDF zu finden.

Warum muss ich die Größe meines Gartens angeben?

Bioabfälle können auf dem eigenen Kompostplatz verwertet werden. Um eine anschließende Nutzung des entstehenden Komposts sicherzustellen ist eine Mindestgröße notwendig. Das Umweltbundesamt empfiehlt pro Person im Haushalt eine Größe von 50 Quadratmetern Kompost aufnehmende Gartenfläche (teilweise auch als Nutz- oder Hausgarten bezeichnet). Bei einer geringeren Größe kann es zu einer Überversorgung des Bodens führen.

Der mit Kompost gedüngte Hausgarten sollte eine Mindestfläche von 50qm/Haushaltsmitglied aufweisen, um eine Überdüngung zu vermeiden.

Kompost, Eigenkompostierung | Umweltbundesamt